Beauftragte Person:
F. Kind (Apotheker)
Gemäß § 6 der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) muss seit 01.01.2017 in Gesundheitseinrichtungen ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit benannt werden. Dies betrifft Einrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten.
Benannt werden dürfen nur Personen, die sachkundig und zuverlässig sind und über eine medizinische, naturwissenschaftliche, pflegerische, pharmazeutische oder technische Ausbildung verfügen.
Die beauftragte Person ist zentraler Ansprechpartner für Behörden, Vertreiber und Hersteller im Zusammenhang mit den einrichtungsbezogenen Medizinprodukten und Instrumenten. Es sind zudem Umsetzungs- und Informationsmaßnahmen bei:
zu leisten.
Prenzl Apotheke
Ina Lucas und Maria Zoschke OHG Schönhauser Allee 81 10439 Berlin